Die Betriebshaftpflichtversicherung versichert Haftungsrisiken von Unternehmern, Selbständigen und Handwerkern ab und ist für Betriebe aus den Bereichen Handel, Gewerbe oder Handwerk geeignet. Für einige Berufsgruppen bzw. Unternehmen besteht sogar eine Versicherungspflicht aufgrund der Risikoeinschätzung.Dementsprechend sind auch die Beiträge an die verschiedenen Berufs- bzw. Risikogruppen angepasst.Dabei sind neben dem Einzelunternehmer bzw. der Gesellschaft alle Personen, von den leitenden Angestellten bis zu allen anderen Betriebsangehörigen versichert.Die Betriebshaftpflicht gilt ausschließlich für die Ausübung aller Dinge im Rahmen der beruflichen Tätigkeit durch und für den Arbeitgeber und nicht für die Freizeit der Betriebsangehörigen. Allerdings ist der Versicherungsnehmer grundsätzlich in der Betriebshaftpflicht privat mit abgesichert, dies nennt sich "subsidiärer Einschluss". Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt für den Unternehmer berechtigte Schadenersatzansprüche und leistet auch bei der Prüfung der Berechtigung des Schadenersatzanspruches und bei der Abwehr unberechtigter Forderungen Hilfe bzw. übernimmt diese Vorgänge nach der Meldung des Schadens im Bedarfsfall auch ganz. Werden unrechtmäßig Forderungen durch Geschädigte geltend gemacht, so werden diese notfalls über den Rechtsweg von der Betriebshaftpflichtversicherung abgewehrt.Versichert sind durch die Betriebshaftpflichtversicherung Personen-, Sach- und Vermögensschäden.Wichtig ist, dass die Eigenschaften und Rechtsverhältnisse, die der Unternehmer bei Versicherungsabschluss angibt, richtig und vollständig sind, denn nur dann besteht der volle Versicherungsschutz. Für Produktionsbetriebe oder Betriebe, die an Produktionsvorgängen beteiligt sind, reicht die herkömmliche Betriebshaftpflicht nicht aus. Hier bietet eine Produkthaftpflichtversicherung umfassenden Schutz.
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- Dienstag, 7. Februar 2012
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Betriebshaftpflichtversicherung

